{"id":2884,"date":"2017-01-01T18:33:43","date_gmt":"2017-01-01T16:33:43","guid":{"rendered":"http:\/\/bss-erfurt.de\/cms\/?p=2884"},"modified":"2017-01-02T09:50:30","modified_gmt":"2017-01-02T07:50:30","slug":"was-aendert-sich-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bss-erfurt.de\/cms\/?p=2884","title":{"rendered":"Was \u00e4ndert sich 2017?"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Mindestlohn: Stundenlohn steigt um 34 Cent<\/strong><\/h3>\n<p>Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben. \u00c4nderungen ergeben sich dadurch unter anderem f\u00fcr Minijobber. Durch die Anhebung stehen ihnen jeden Monat etwa zwei Stunden weniger zur Verf\u00fcgung bis die 450 Euro erreicht sind.<\/p>\n<h3><strong>Pflegegrade ersetzen Pflegestufen<\/strong><\/h3>\n<h4>Wer hat ab 2017 Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?<\/h4>\n<p>Erstmals erhalten ab kommendem Jahr alle Pflegebed\u00fcrftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung \u2013 egal, ob sie von k\u00f6rperlichen, psychischen oder kognitiven Beeintr\u00e4chtigungen betroffen sind.<\/p>\n<h4>Wie viele Pflegestufen wird es geben?<\/h4>\n<p>Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es k\u00fcnftig f\u00fcnf Pflegegrade. Der jeweilige Grad wird auf der Grundlage eines neuen Begutachtungsverfahrens ermittelt. Der Hilfsbedarf, den jemand hat, wird k\u00fcnftig nicht mehr in Minuten gemessen. Hierf\u00fcr gibt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung seine Einsch\u00e4tzung ab.<\/p>\n<h4>Welche Bereiche sind beim Begutachtungsverfahren wichtig?<\/h4>\n<p>Sechs: Mobilit\u00e4t, geistige und kommunikative F\u00e4higkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie soziale Kontakte. F\u00fcr jeden werden abh\u00e4ngig vom Ausma\u00df der Beeintr\u00e4chtigung Punkte vergeben. Sie werden am Ende gewichtet und addiert. Von der Gesamtpunktezahl h\u00e4ngt ab, in welchen Pflegegrad ein Betroffener eingestuft wird. \u00abBei der bisherigen Einstufung in Pflegestufen war nur der verrichtungsbezogene Hilfebedarf bei K\u00f6rperpflege, Ern\u00e4hrung, Mobilit\u00e4t und hauswirtschaftlicher Versorgung ber\u00fccksichtigt worden\u00bb, erkl\u00e4rt Hansen.<\/p>\n<h4>M\u00fcssen Pflegebed\u00fcrftige einen neuen Antrag stellen?<\/h4>\n<p>Nein. Nach dem neuen System mit Pflegegraden werden zun\u00e4chst nur die Menschen begutachtet, die erst ab Januar 2017 einen Pflegegrad beantragen. Diejenigen, die bereits eine Pflegestufe haben, haben sozusagen einen Bestandsschutz. Von sich aus m\u00fcssen sie nichts unternehmen. \u00abAlle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade \u00fcbergeleitet\u00bb, betont Gernot Kiefer, Vorstand des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung in Berlin.<\/p>\n<h4>Was kommt auf die Pflegebed\u00fcrftigen zu?<\/h4>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Pflegebed\u00fcrftige mit ausschlie\u00dflich k\u00f6rperlichen Beeintr\u00e4chtigungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den n\u00e4chsth\u00f6heren Pflegegrad. \u00abDie Politik hat zugesichert, dass niemand durch die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad weniger Leistungen als zuvor erh\u00e4lt\u00bb, sagt Ulrike Mascher, Pr\u00e4sidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Im Gegenteil: Die allermeisten erhalten durch die Umstellung monatlich mehr. \u00abSo erh\u00e4lt ein Pflegebed\u00fcrftiger der Stufe zwei ohne eingeschr\u00e4nkte Alltagskompetenz im Pflegegrad drei insgesamt 87 Euro zus\u00e4tzlich f\u00fcr die Pflege durch Angeh\u00f6rige beziehungsweise 154 Euro mehr f\u00fcr die Unterst\u00fctzung durch einen Pflegedienst\u00bb, erl\u00e4utert Kiefer.<\/p>\n<h4>Was \u00e4ndert sich 2017 im station\u00e4ren Bereich?<\/h4>\n<p>Im station\u00e4ren Bereich wird ab Januar ein einrichtungseinheitlicher Eigenbetrag eingef\u00fchrt. Innerhalb der gleichen Einrichtung sollen die Eigenanteile aller Bewohner ab Pflegegrad zwei gleich hoch sein. Erh\u00f6ht sich die Hilfebed\u00fcrftigkeit und f\u00fchrt zu einem h\u00f6heren Pflegegrad, wird der Eigenanteil nicht mehr erh\u00f6ht. \u00abSo sollen Pflegebed\u00fcrftige und ihre Familien finanziell besser planen k\u00f6nnen\u00bb, erl\u00e4utert Mascher. Daf\u00fcr sinken die Zusch\u00fcsse f\u00fcr das Leben im Heim ab 2017: F\u00fcr Menschen der Pflegestufe eins gibt es 294 Euro weniger im Monat, in der Pflegestufe zwei 68 Euro weniger, gibt Hansen zu bedenken. Durch die einheitliche Verteilung der Pflegekosten auf alle Bewohner wird es zu einer Kostensteigerung in den unteren Pflegegraden kommen.<\/p>\n<h4>Wie werden Pflegebed\u00fcrftige \u00fcber die \u00c4nderungen informiert?<\/h4>\n<p>Zwischen Oktober und Dezember 2016 sollen Pflegebed\u00fcrftige einen Bescheid bekommen, in dem sie verbindlich \u00fcber den k\u00fcnftigen Pflegegrad und die k\u00fcnftigen Leistungen informiert werden.<\/p>\n<h3><strong>Betriebliche Altersvorsorge: Beitragsbemessungsgrenze steigt<\/strong><\/h3>\n<p>Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) k\u00f6nnen Arbeitnehmer 2017 mehr Steuern und Sozialabgaben sparen. Grund ist die steigende Beitragsbemessungsgrenze. Danach k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte ab dem 1. Januar 2017 mehr Geld \u00fcber die sogenannte Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag flie\u00dfen lassen.<\/p>\n<h4>Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2017?<\/h4>\n<p>Grund ist die steigende Beitragsbemessungsgrenze: Danach k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte ab dem 1. Januar 2017 bis zu 3048 Euro im Jahr \u00fcber die sogenannte Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag flie\u00dfen lassen. Bisher liegt die Grenze bei 2976 Euro. Die Beitr\u00e4ge sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Einkommensteuer und Sozialabgaben werden erst im Ruhestand f\u00e4llig.<\/p>\n<h4>Wer Anspruch auf Entgeltumwandlung?<\/h4>\n<p>Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben alle Arbeitnehmer - ganz gleich ob sie als Arbeiter oder Angestellte bei einem kleinen oder bei einem gro\u00dfen Unternehmen besch\u00e4ftigt sind.<\/p>\n<h4>F\u00fcr wen lohnt sich die bAV?<\/h4>\n<p>Die bAV lohnt sich, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung teilweise oder sogar komplett beteiligt. Realisiert wird die bAV entweder \u00fcber ein direktes Rentenversprechen des Arbeitgebers oder \u00fcber Unterst\u00fctzungskassen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.<\/p>\n<h3><strong>Neuer 50-Euro-Schein kommt in Umlauf<\/strong><\/h3>\n<p>EU-B\u00fcrger m\u00fcssen sich an einen neuen 50-Euro-Schein gew\u00f6hnen. Die zweite Generation der Euro-Banknoten seit Einf\u00fchrung des gemeinsamen europ\u00e4ischen Bargelds im Jahr 2002 bekommt erneut Zuwachs. Der neue F\u00fcnfziger soll ab dem Fr\u00fchjahr 2017 in Umlauf gebracht werden.<\/p>\n<h3><strong>Grundfreibetrag steigt<\/strong><\/h3>\n<p>Ab dem 1. Januar steigt das vom Fiskus unangetastete Existenzminimum. Der Grundfreibetrag f\u00fcr Ledige klettert um 168 Euro auf 8820 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll 2017 angehoben werden auf 4716 Euro - also um 108 Euro.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Mindestlohn: Stundenlohn steigt um 34 Cent Zum 1. 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